Kindergeld im Ausland: Wer zahlt, wenn die Kinder im Ausland leben?
Eine Frage, die mir in den letzten Jahren immer wieder in den Posteingang flattert: "Mein Kind lebt seit zwei Jahren in Spanien – bekomme ich trotzdem noch Kindergeld?" Die kurze Antwort: oft ja. Die lange Antwort ist die, die viele überrascht.
Ich habe selbst monatelang mit der Familienkasse hin und her geschrieben, als meine ältere Tochter für ein Studium nach Portugal ging. Was ich damals nicht wusste: Der Wohnsitz des Kindes ist nicht der entscheidende Faktor. Entscheidend ist etwas ganz anderes – und genau daran scheitern die meisten Anträge.
Wichtige Erkenntnisse
- Nicht die Nationalität entscheidet, sondern Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit des berechtigten Elternteils in Deutschland
- Für Kinder in EU-/EWR-Staaten gelten Sonderregeln – nur ein Staat zahlt, meist mit Differenzausgleich
- Rückforderungen der Familienkasse sind möglich, wenn Sie die Auslandslage nicht melden
- Das Kindergeld wird auf ein deutsches Konto überwiesen – Auslandsüberweisungen können Gebühren kosten
- Wer selbst im Ausland lebt, verliert in der Regel den Anspruch
Wer hat Anspruch auf Kindergeld im Ausland?
Der häufigste Denkfehler: "Ich bin Deutsche, also steht mir Kindergeld zu." So funktioniert es nicht. Das Bundeskindergeldgesetz und das Einkommensteuergesetz knüpfen den Anspruch an den Elternteil, nicht an das Kind – und zwar an dessen Wohnsitz und steuerliche Situation in Deutschland.
Konkret heißt das: Sie müssen in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sein. Wer in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt, erfüllt das meist automatisch. Wer im Ausland lebt und dort arbeitet, tut es fast nie – auch nicht mit deutschem Pass.
Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von Deutschen
Hier wird es interessant. Ein deutsches Kind, das in Frankreich, Österreich oder Portugal zur Schule geht oder studiert, bleibt in der Regel kinderberechtigt. Der Grund: Die Kinder sind in Deutschland weiterhin berücksichtigungsfähig, solange sie sich in Ausbildung befinden und keine eigene Erwerbstätigkeit ausüben, die die Unterhaltspflicht entfallen lässt.
Anders sieht es aus, wenn das Kind im Ausland heiratet, einer Vollzeitstelle nachgeht oder älter als 25 wird. Dann endet der Anspruch – unabhängig davon, wo Sie leben.
Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von Ausländern
Die Nationalität des Kindes spielt praktisch keine Rolle. Was zählt, ist der Aufenthaltstitel und die steuerliche Ansässigkeit des antragstellenden Elternteils. Wer eine Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung besitzt und hier sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann Kindergeld für Kinder im Ausland erhalten.
Ein Punkt, den ich oft sehe und der schiefgeht: Menschen mit einer befristeten Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung während eines laufenden Asylverfahrens werden häufig von der Familienkasse abgelehnt. Nicht wegen des Kindes, sondern weil die steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig ist.
Bekommen Flüchtlinge Kindergeld für Kinder im Ausland?
Diese Frage kommt häufig, gerade von ukrainischen Familien, die in Deutschland Schutz gefunden haben, während die Kinder oder ein Teil der Familie noch im Herkunftsland oder in einem Drittstaat leben.
Die kurze Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich – wenn eine der beiden Voraussetzungen greift. Entweder Sie sind hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (das sind Sie, sobald Sie in Deutschland arbeiten), oder Sie erhalten eine der im Bundeskindergeldgesetz genannten Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung. Bei Asylbewerbern, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist die Rechtslage komplizierter – hier wird der Anspruch häufig verneint.
Was ich dazu sagen muss: Die Auszahlung an Flüchtlinge für Kinder im Ausland war in den vergangenen Jahren politisch stark umstritten. Verschiedene Bundesregierungen haben versucht, sie einzuschränken. Der aktuelle Stand: Für nach Deutschland geflüchtete Familien mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (der typische Status für ukrainische Geflüchtete) besteht der Anspruch, sofern die weiteren Voraussetzungen stimmen.
Warum wird Kindergeld überhaupt ins Ausland gezahlt?
Der Grund liegt im Steuerrecht. Kindergeld ist in Deutschland primär eine Steuervergünstigung, keine reine Sozialleistung. Wer hier Steuern zahlt, soll nicht dadurch benachteiligt werden, dass sein Kind im Ausland lebt. Sonst würde das System Familien mit Auslandsbezug faktisch bestrafen, obwohl sie denselben Steuerbeitrag leisten.
Für EU-Bürger kommt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hinzu. Danach kann immer nur ein Staat Kindergeld zahlen – der, in dem der erwerbstätige Elternteil versichert ist. Lebt das Kind in einem anderen EU-Land, prüft die Familienkasse, ob dieses Land ebenfalls zahlt. Ist die dortige Leistung niedriger, stockt Deutschland die Differenz auf. Das nennt man Differenzkindergeld.
Ich habe das selbst erlebt: Als meine Tochter in Portugal lebte, prüfte die Familienkasse tatsächlich, ob in Portugal ein Anspruch besteht. Der portugiesische abono de família lag unter dem deutschen Satz – also bekam ich die Differenz. Der Aufwand für diesen bürokratischen Schritt war allerdings immens.
Antrag Kindergeld im Ausland: so gehen Sie vor
Das Verfahren ist keine Raketenwissenschaft, aber es hat Fallstricke. Der wichtigste: Sie melden die Auslandslage sofort. Wer wartet, riskiert Rückforderungen.
Die richtigen Formulare
Für Kinder im Ausland brauchen Sie zusätzlich zur regulären Anlage Kind eine Anlage Ausland. Diese gibt es als PDF auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder direkt beim zuständigen Familienkassen-Team. Je nach Land kommen Nachweise über den Schulbesuch, die Immatrikulation oder eine Aufenthaltsbescheinigung dazu.
- Anlage Kind (Hauptformular)
- Anlage Ausland
- Schulbescheinigung oder Immatrikulationsnachweis
- Nachweis über Wohnsitz des Kindes (Mietvertrag, Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung)
- Bei Studium: Nachweis über fehlende eigene Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze
Welche Familienkasse ist zuständig?
Auch wenn Ihr Kind in Australien lebt – zuständig ist die Familienkasse an Ihrem deutschen Wohnsitz. Bei Auslandsfällen gibt es seit einiger Zeit eine zentrale Spezialzuständigkeit für bestimmte Konstellationen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer örtlichen Familienkasse nach, wer die Akte führt. Ich habe zweimal eine Akte umziehen lassen müssen, weil ich an die falsche Stelle geschrieben hatte.
Kindergeld ins Ausland stoppen: wann der Anspruch endet
Manchmal ist es umgekehrt: Die Familienkasse fordert Geld zurück. Das passiert vor allem dann, wenn Sie Änderungen nicht oder zu spät mitgeteilt haben.
| Situation | Anspruch endet? | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Kind zieht dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland | Nein, wenn Ausbildung läuft | Anlage Ausland nachreichen |
| Kind nimmt Vollzeitjob auf | Ja | Sofort melden, sonst Rückforderung |
| Elternteil zieht selbst ins Ausland | In der Regel ja | Abmeldung bei Familienkasse |
| Kind wird 25 | Ja | Keine Aktion nötig, endet automatisch |
| Kind heiratet im Ausland | Oft ja | Prüfung durch Familienkasse |
Die Erfahrung, die ich aus mehreren Fällen kenne: Die Familienkasse kennt die Lebenssituation im Ausland nicht von selbst. Sie verlässt sich auf Ihre Meldung. Wer schweigt, zahlt im Nachhinein oft doppelt – einmal das Kindergeld zurück, manchmal mit Verzinsung.
Was Sie nicht vergessen sollten
Ein Detail, das in den meisten Anleitungen fehlt: Das Kindergeld wird auf ein deutsches Konto überwiesen. Wer selbst im Ausland lebt (was den Anspruch ohnehin meist ausschließt) oder ein Kind im Ausland unterstützt, sollte die Überweisungsgebühren im Blick behalten. Bei einigen Banken fallen pro Auslandsüberweisung zwischen 5 und 15 Euro an – das summiert sich über ein Jahr auf einen Betrag, den man besser im Voraus einplant.
Und noch etwas, das mir persönlich wichtig ist: Prüfen Sie, ob der ausländische Staat eigene Familienleistungen zahlt. Manchmal liegt der ausländische Satz über dem deutschen – dann zahlt Deutschland gar nichts, und Sie bekommen das Geld aus dem Wohnsitzland des Kindes. Das klingt umständlich, kann aber finanziell deutlich besser sein.
Der Anspruch auf Kindergeld im Ausland ist kein Automatismus und kein reines Glücksspiel. Er folgt klaren Regeln – Sie müssen sie nur kennen und konsequent melden. Wer die Auslandslage verschweigt, um Zeit zu sparen, zahlt am Ende doppelt: einmal die Rückforderung, einmal das Vertrauen in die eigene Buchhaltung.
Meine Tochter ist inzwischen mit dem Studium fertig. Kindergeld gibt es nicht mehr. Aber die Lektion aus dieser Zeit bleibt: Wer mit der Familienkasse redet, bevor er muss, hat es leichter als der, der nur hofft, dass es niemandem auffällt.